Alle Rechte vorbehalten. Auch dem in einem solchen Irrtum handelnden Täter fehlt zur Tatzeit die Unrechtseinsicht. H. und P. wiesen stets darauf hin, daß das Tötungsverbot für sie nicht gelte, „da es ein göttlicher Auftrag sei und sie die Menschheit zu retten hätten“. Das menschliche Werkzeug ist dagegen nicht als Täter der Vorsatztat strafbar. Der Hintermann kann eine Tat beherrschen, indem er den unmittelbar Ausführenden zur Tatbestandsverwirklichung zwingt (Willensherrschaft kraft Nötigung). Sie handelten aus niedrigen Beweggründen. A, B und C leben in einem von Mystizismus geprägten neurotischen Beziehungsgeflecht zusammen. Beide sind nicht etwa deswegen nur Anstifter, weil auch der Mitangeklagte R. als Täter einzustufen war. Mit dieser schon vor dem Katzenkönig-Fall bestehenden Ansicht hatte sich der BGH auseinandergesetzt (s. Dezember 2018. julian. Erfahren sie mehr über das Redaktionsteam, unsere Autoren und unsere Arbeitsprozesse. September 2016 Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Im vorliegenden Fall kommt es auf die Beantwortung der Frage an, weil den Angeklagten H. und P. – jedenfalls nach Überzeugung des Landgerichts – die für eine Verurteilung wegen Anstiftung zum versuchten Mord erforderliche Kenntnis des tatbezogenen Merkmals der Heimtücke nicht nachzuweisen war. Damit nahm R irrig an, die Opferung der N unterfalle dem Rechtfertigungsgrund des Rechtfertigenden Notstandes gem. Ob sie vor liegt, richtet sich nicht nach starren Regeln, sondern kann nur je nach der konkreten Fallgestaltung im Einzelfall wertend ermittelt werden. : NS-Zeit, DDR). 2021 Lecturio GmbH. DDR-Mauerschützen-Fälle). © StGB, trotzdem wird der Hintermann als mittelbarer Täter gem. Alt. Allerdings ist das Leben als höchstes Rechtsgut keiner Abwägung zugänglich. Lang lebe der Katzenkönig – so grenzen Sie Täterschaft und Teilnahme ab, Der Täter hinter dem Täter – die mittelbare Täterschaft, Strafrecht: Irrtümer bei der mittelbaren Täterschaft. R handelte zwar noch schuldhaft und damit volldeliktisch, wurde jedoch durch den von H verursachten Irrtum derart manipuliert und gesteuert, dass er als menschliches Werkzeug anzusehen ist. Auf diese psychologische Weise steuerten sie die Tatplanung. Katzenkönig-Fall BGH Urt. Ein Rücktritt lag nicht vor, denn der Versuch war fehlgeschlagen und R ergriff die Flucht. Er kann den Ausführenden aber auch täuschen und dadurch zum unwissentlichen Vollstrecker seines Planes machen (Willensherrschaft kraft Irrtums/überlegenen Wissens). Diese unmittelbar handelnde Person muss selbst entweder nicht voll tatbestandsmäßig, nicht rechtswidrig oder nicht voll schuldfähig handeln, also auf irgendeiner Stufe des strafrechtlichen Prüfungsschemas einen Defekt aufweisen. Dieser hat gemeinschaftlich mit der Angeklagten H., die den Schuldspruch nicht angegriffen hat, die Tat „durch einen anderen“ im Sinne des § 25 Abs. Mittelbarer Täter eines Tötungs- oder versuchten Tötungsdelikts ist jedenfalls derjenige, der mit Hilfe des von ihm bewußt hervorgerufenen Irrtums das Geschehen gewollt auslöst und steuert, so daß der Irrende bei wertender Betrachtung als ein – wenn auch (noch) schuldhaft handelndes – Werkzeug anzusehen ist. Als dritte Personen der sich nun verzweifelt wehrenden Frau zu Hilfe eilten, ließ R. von weiterer Tatausführung ab, um entsprechend seinem „Auftrag“ unerkannt fliehen zu können; dabei rechnete er mit dem Tod seines Opfers, der jedoch ausblieb. Damit bejahte der BGH für beide „Hintermänner“ eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes. Studium in Bonn und Strasbourg, LLM in Cambridge, Promotion in Bonn, seit 2016 Rechtsanwalt in Köln, Pingback: Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben « WissMit.com(). Um die Anstiftung nun von der mittelbaren Täterschaft abzugrenzen, muss festgestellt werden ob die Handlungsherrschaft des unmittelbar Handelnden von der Willens- und Wissensherrschaft des Hintermannes derart überlagert wird, dass auch die Tatausführung mittelbar vom Hintermann beherrscht wird. Alt. Entdecken Sie, was Sie lernen können. Man könnte auch sagen, der Hintermann bedient sich fremder Hände zur Begehung seiner eigenen Tat. Problematisch war die Strafbarkeit von H. und P.: „Zu Recht hat das Landgericht auch den Angeklagten P. als Täter verurteilt. Diese Definition, die für den Regelfall der mittelbaren Täterschaft zutrifft, ist in den genannten Entscheidungen aber nicht tragend. Als die Angeklagte H. Mitte des Jahres 1986 von der Heirat ihres früheren Freundes erfuhr, entschloß sie sich aus Haß und Eifersucht, dessen Frau O. von R. – unter Ausnutzung seines Aberglaubens – töten zu lassen. Zwar war R wohl wirklich nicht gerade der hellste Mensch auf Erden, jedoch war er noch schuldfähig; § 20 StGB schied also aus. BGHSt 35,347 . Nachdem er H. „unter Berufung auf Jesus“ hatte schwören müssen, einen Menschen zu töten, und sie ihn darauf hingewiesen hatte, daß bei Bruch des Schwurs seine „unsterbliche Seele auf Ewigkeit verflucht“ sei, war er schließlich zur Tat entschlossen. StGB bestraft – es gibt also zwei Täter. Einerseits haben die Angeklagten H. und P. beim Angeklagten R. die Wahnideen hervorgerufen und diese später bewußt ausgenutzt, um seine rechtlichen Bedenken wie seine Gewissensbisse auszuschalten und ihn zu veranlassen, die von ihnen beabsichtigte Tat ihren Plänen und Vorstellungen entsprechend auszuführen. Somit war R strafbar wegen versuchten Heimtückemordes, §§ 212 I, 211, 22, 23 I StGB. Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach den Feststellungen lebten die drei Angeklagten in einem von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben“ geprägten „neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. Staatsexamen, Anzeige: Neuer Karrierepodcast “Life with Baker”, Öffentliches Recht II - Oktober 2020 - Berlin/Brandenburg, BAG bejaht Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers. v. 15.9.1988 – 4 StR 352/88 (BGHSt 35, 347 ff.) Lehre vom Verantwortungsprinzip). 19. Diese Ansicht lehnt konsequenterweise auch andere Fallgruppen der mittelbaren Täterschaft ab, bei denen der Tatmittler keinen „Defekt“ aufweist, insbesondere also die auf Roxin zurückgehende Fallgruppe der mittelbaren Täterschaft kraft organisierter Machtapparate (z.B. Sie spielte Michael R. vor, der „Katzenkönig“ verlange für die vielen von R. begangenen Fehler ein Menschenopfer in Gestalt von Annemarie N. Würde der „Katzenkönig“ dieses Opfer nicht erhalten, müsse Michael R. sie verlassen und die Menschheit oder zumindest Millionen von Menschen würden vernichtet werden. Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. 18). Teilnahme 23 Dabei gelang es Peter P. und Barbara H., den leicht beeinflussbaren Polizeibeamten Michael R. von der Existenz eines „Katzenkönigs“ zu überzeugen, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. Es geht heute um den sogenannten Katzenkönig-Fall. Der Katzenkönig-Fall – Ein Klassiker. Ein wertender Vergleich der Fälle des unvermeidbaren Verbotsirrtums – hier ist unbestritten mittelbare Täterschaft möglich – mit denen des vermeidbaren Verbotsirrtums zeigt, daß allein die Vermeidbarkeit des Irrtums kein taugliches Abgrenzungskriterium ist. Mit Videokursen für Beruf, Studium und Freizeit. Juli 1986 suchte R. die O in ihrem Blumenladen unter dem Vorwand auf, Rosen kaufen zu wollen. Sieh dir an, was Katzenkönig (katzenkoenig123) auf Pinterest, der weltweit größten Sammlung von Ideen, entdeckt hat. weil H bei R die Wahnideen hervorgerufen und seine Naivität sowie den daraus entstandenen vermeidbaren indirekten Verbotsirrtum bewusst zielstrebig dirigierend ausgenutzt hat, um ihren Plan in die Tat umzusetzen. o.) § 34 Rn. So liegt es nach den Feststellungen hier. Kriminalroman, KBV-Krimi 373 – Kommissar Roman Worstedt 3 Weller Katzenkönig. möglich bleiben. Grundsätzlich ist die mittelbare Täterschaft des Hintermannes zu verneinen, wenn der unmittelbar Handelnde selbst voll verantwortlicher Vorsatztäter der Tat ist, deren Begehung der Hintermann erstrebt. […] Daß mit Hilfe des Verantwortungsprinzips allein nicht stets eine scharfe Grenzziehung möglich ist, wird von Vertretern dieser Lehre selbst eingeräumt, indem sie für die Fälle des durch einen Machtapparat organisierten Verbrechens ohne Rücksicht auf die volle rechtliche Verantwortbarkeit des Handelnden eine „Täterschaft hinter dem Täter“ anerkennen. In Betracht kommt nach dieser Ansicht dann „nur“ eine Anstiftung. Mittelbarer Täter nach § 25 I 2. Hierbei ist C mit dem leicht beeinflussbaren B befreundet, beide unterhalten jedoch auch eine Bekanntschaft zu A. Durch gezielte Täuschungen und Irreführungen hatte H dem leicht beeinflussbaren R eingeredet, ein seit tausenden von Jahren das Böse verkörpernder Katzenkönig werde Millionen von Menschen töten, wenn R ihm nicht ein Menschenopfer in Form der von H verhassten Nebenb… Daß er Kenntnisse hätte haben können, die er im konkreten Fall nicht hatte, braucht an der Tatherrschaft des die Erlaubtheit vorspiegelnden Hintermannes nichts zu ändern; ebensowenig wird dadurch notwendigerweise dem Vordermann die Eigenschaft eines Werkzeuges genommen. Katzenkönig-Fall Urteil vom 15. Ein weiterer Strafrechtsklassiker erwartet dich im heutigen Artikel! Einer der berühmtesten Klassiker aus dem Strafrecht. Kommentar document.getElementById("comment").setAttribute( "id", "32b8ba037e8e7bce0bb9de19f2b26874" );document.getElementById("4debc2ae2b").setAttribute( "id", "comment" ); https://www.lecturio.de/magazin/katzenkoenig/. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 23. Am späten Abend des 30. Aufl. Zwar wurden vom BGH keine allgemeingültigen Grundsätze aufgestellt, sodass jeder Einzelfall individuell beurteilt werden muss. Katzenkönig-Fall - Peter und P. Barbara H. überzeugten den leicht beeinflussbaren Polizeibeamten Michael R. von Existenz eines „Katzenkönigs", der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. Sachverhalt. Ist dies der Fall, und kennt der Hintermann die Schuldunfähigkeit des Vordermannes, liegt mittelbare Täterschaft vor. Unsere Artikel sind das Ergebnis harter Arbeit unseres Redaktionsteams und unserer Fachautoren. Zuletzt kann er das Geschehen aber auch steuern, indem er als Teil eines organisatorischen Machtapparats sich beliebig auswechselbarer Vollstreckungsorgane bedienen kann und auf die Ausführungsbereitschaft eines individuellen Täters nicht mehr angewiesen ist (Willensherrschaft kraft organisatorischer Machtapparate, Bsp. Für eine Mindermeinung in der Literatur gibt es von diesem Grundsatz keine Ausnahmen. weil er glaubte, dass es notwendig sei, die N zu töten um die Menschheit vor dem Zorn des Katzenkönigs zu retten und daher sein Handeln für gerechtfertigt hielt. September 1988, BGHSt 35, 347. Somit bildet dieser Fall eine wichtige Leitlinie, wenn die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei Einsatz eines nicht schuldlos handelnden Vordermanns in einer Klausur auftaucht. Durch gezielte Täuschungen und Irreführungen hatte H dem leicht beeinflussbaren R eingeredet, ein seit tausenden von Jahren das Böse verkörpernder Katzenkönig werde Millionen von Menschen töten, wenn R ihm nicht ein Menschenopfer in Form der von H verhassten Nebenbuhlerin N darbringe. § 25 I 1. Jedoch gibt das Urteil klar der eingeschränkten Verantwortungstheorie den Vorzug. Katzenkönig-Fall bejahte der BGH (BGHSt 35, 347) eine mittelbare Täterschaft wegen Ausnutzens eines vermeidbaren Verbotsirrtums. BGHSt 35,347 16. Alt StGB, mittelbarer Täter gem. Dieses Urteil (BGHSt 35, 347) war das erste höchstrichterliche seiner Art zur Rechtsfigur des „Täters hinter dem Täter“ und ist exemplarisch hierfür. Strenge Redaktionsvorgaben und ein effektives Qualitätsmanagement-System helfen dabei, die hohe Relevanz und Validität aller Inhalte zu sichern. In Wirklichkeit wollte H die N aus Hass und Eifersucht tot wissen. StGB. 51; Dreher/Tröndle a.a.O. und sie meines Erachtens mit überzeugenden Argumenten abgelehnt. § 34 StGB. Ihn plagten Gewissensbisse, er wog jedoch die „Gefahr für Millionen Menschen ab“, die er „durch das Opfern von O.“ retten könne. Einen Sonderfall bildet jedoch die von der herrschenden Meinung anerkannte Rechtsfigur des „Täters hinter dem Täter“. Entsprechend dem ihm von P. – im Einverständnis mit H. – gegebenen Rat stach R. mit einem ihm zu diesem Zweck von P. überlassenen Fahrtenmesser hinterrücks der ahnungs- und wehrlosen O. in den Hals, das Gesicht und den Körper, um sie zu töten. Zum #Weltkatzentag erinnern wir an den KATZENKÖNIG! …der Fall hat scheinbar auch schon die Kunst inspiriert: hier hat sich eine Berliner Band („Tsootsies“) das Thema zueigen gemacht: Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…, Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I, Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…, Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts. Der Angeklagten H. gelang es zusammen mit P., dem leicht beeinflußbaren Angeklagten R. zunächst die Bedrohung ihrer Person durch Zuhälter und Gangster mit Erfolg vorzugaukeln und ihn in eine Beschützerrolle zu drängen. Er dachte also, man könne ein Leben gegen das Leben aller Menschen abwiegen. Danach hätte er als Polizeibeamter unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten und auch seiner Wahnideen bei gebührender Gewissensanspannung und der ihm zumutbaren Befragung einer Vertrauensperson, zum Beispiel eines Geistlichen, die rechtliche Unzulässigkeit einer quantitativen Abschätzung menschlichen Lebens als des absoluten Höchstwertes erkennen können.“. Strafrecht Classics – Der Katzenkönig (BGHSt 35, 347), Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben « WissMit.com, Strafrecht - Berlin/Brandenburg - Oktober 2020 - 1. Die H, der P und der R lebten in „einem von Mystizismus und Irrglauben geprägten, neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. So steuerte sie zum einen psychologisch die Tatplanung und bestimmte darüber hinaus wesentliche Teile der Tatausführung. Hier handelt der Vordermann, also der unmittelbare Täter, voll deliktsfähig und ist selbst Täter gem. In diesem skurrilen Klassiker entschied der BGH, dass eine mittelbare Täterschaft auch dann in Frage kommen kann, wenn der Tatmittler als „menschliches Werkzeug“ volldeliktisch handelt, sich also auch strafbar gemacht hat. Die Abgrenzung hängt im Einzelfall von Art und Tragweite des Irrtums und der Intensität der Einwirkung des Hintermannes ab. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Erforderliche Felder sind markiert *. Weitere Vorteile Ihres kostenlosen Profils: Sie sind bereits registriert? Alt. Er allein ist Täter der fraglichen Tat. Er versuchte, N mit mehreren Messerstichen zu töten, scheiterte aber durch das Eingreifen Dritter, sodass N überlebte. Das, was die unmittelbar handelnde Person zur Tatbestandserfüllung beiträgt, wird dem Hintermann wie eigenes Handeln zugerechnet, weil er seine überlegene Stellung pflichtwidrig ausgenutzt hat. Die H, der P und der R lebten in „einem von Mystizismus und Irrglauben geprägten, neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. Redaktionsteam, unsere Autoren und unsere Arbeitsprozesse. ISBN: 3-95441-323-X: ISBN 13: 9783954413232: Autor: Weller, Charly: Verlag: KBV Verlags- … Zur Strafbarkeit des R: Diese hatten alle Instanzen bejaht. Login, Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Alt. § 25 I 2. Bei der Anstiftung nach § 26 StGB ruft der Anstifter beim Haupttäter in irgendeiner Weise den Tatentschluss hervor. § 27 StGB schuldig oder nur wegen einem anderen, leichteren Straftatbestand strafbar. Am besten steigen wir direkt in den Sachverhalt ein und werfen dann einen Blick auf die Entscheidung des BGH: Kritik: Nach einer in der Literatur verbreiteten Lösung muss im Katzenkönig-Fall eine mittelbare Täterschaft ausscheiden, denn diese sei generell nicht denkbar, wenn der Tatmittler strafrechtlich voll verantwortlich ist für seine Tat (sog. Auch wenn man mittelbare Täterschaft bei voller Verantwortlichkeit des Vordermannes für nicht möglich halten möchte, könnte etwa im Katzenkönig-Fall ja eventuell noch Raum für mittelbare Täterschaft in Bezug auf ein Mordmerkmal wie das der niedrigen Beweggründe o.ä. § 34 Rn. § 25 I 2. Häufig kommt es vor, dass hinter dem Ausführenden der Tat ein wahrer Täter steht, welcher das Geschehen beherrscht. StGB ist, wer die Straftat durch einen anderen begeht, d.h. als Hintermann in Kenntnis aller maßgeblichen Tatumstände sich eines menschlichen Werkzeugs bedient, dessen unterlegene Stellung er kennt. R plagten zunächst Gewissenbisse, doch dann entschied er sich in dem festen Glauben, durch die Opferung der N Millionen Menschenleben zu retten, für die Tat. Katzenkönig-Fall - Peter P. und Barbara H. überzeugten den leicht beeinflussbaren Polizeibeamten Michael R. von Existenz eines „Katzenkönigs", der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe. Die mittelbare Täterschaft zeichnet sich dadurch aus, dass die Tat durch einen nicht voll deliktisch handelnden Vordermann begangen und von einem überlegenen Hintermann beh... Registrieren Sie sich kostenlos, um Kommentare zu schreiben und viele weitere Funktionen freizuschalten. Zwar lag ein (indirekter) Verbotsirrtum vor (R glaubte sich „gerechtfertigt“, da er das Menschenopfer zur Rettung der Menschheit vor dem Zorn des Katzenkönigs für notwenig hielt; er zog damit die Grenzen des § 34 StGB zu weit), jedoch war dieser Irrtum relativ eindeutig vermeidbar: „Daß der Angeklagte diesen Interessenkonflikt fehlerhaft abgewogen hat, führt als Bewertungsirrtum auch nicht zum Vorsatzausschluß, sondern zu einem – nach den Feststellungen vermeidbaren – Verbotsirrtum gemäß § 17 StGB (vgl. Konkret ging es darum, dass der Hintermann einen vermeidbaren Verbotsirrtum (§ 17 StGB) beim Tatmittler hervorgerufen und für seine Zwecke ausgenutzt hatte. In stillschweigendem Einverständnis mit P., der – wie sie wußte – seinen Nebenbuhler loswerden wollte, spiegelte die H. dem R. vor, wegen der vielen von ihm begangenen Fehler verlange der „Katzenkönig“ ein Menschenopfer in der Gestalt der O; falls er die Tat nicht binnen einer kurzen Frist vollende, müsse er sie verlassen, und die Menschheit oder Millionen von Menschen würden vom „Katzenkönig“ vernichtet. § 21 StGB wurde zwar bejaht, dadurch wird aber die Strafbarkeit dem Grunde nach nicht berührt. Gemäß der von ihr vertretenen strengen Verantwortungstheorie schließt eine Verantwortung des Vordermannes die Verantwortung eines Hintermannes aus. Entscheidend ist, dass der mittelbare Täter kraft überlegener Willensherrschaft die Tatausführung des unmittelbaren Täters beherrscht, also Tatherrschaft ausübt. 28 Dieser indirekte Verbotsirrtum – auch Erlaubnisirrtum genannt – war jedoch vermeidbar, da R unter Berücksichtigung seiner individuellen Fähigkeiten und auch seiner Wahnideen bei gebührender Gewissensanspannung und der ihm zumutbaren Befragung einer Vertrauenspersonen Einsicht in das Unrecht seiner Tat hätte gewinnen können. Eine solche Abgrenzung entspricht den Grundsätzen, die auch für die Beurteilung zwischen unmittelbarer Täterschaft und Teilnahme maßgeblich sind. weil das Vorliegen seiner Täterschuld nicht automatisch zum Wegfall seiner Werkzeugqualität führt. 1 StGB begangen. […] Der Bundesgerichtshof hat zwar in BGHSt 2, 169 [170]; 30, 363 [364] ausgeführt, daß der mittelbare Täter die Tat durch einen anderen ausführe, der nicht selbst Täter sei. Dies findet Ausdruck in der eingeschränkten Verantwortungstheorie. erschienen am 18. Später brachten beide ihn durch schauspielerische Tricks, Vorspiegeln hypnotischer und hellseherischer Fähigkeiten und die Vornahme mystischer Kulthandlungen dazu, an die Existenz des „Katzenkönigs“, der seit Jahrtausenden das Böse verkörpere und die Welt bedrohe, zu glauben; R. – in seiner Kritikfähigkeit eingeschränkt, aber auch aus Liebe zu H. darum bemüht, ihr zu glauben – wähnte sich schließlich auserkoren, gemeinsam mit den beiden anderen den Kampf gegen den „Katzenkönig“ aufzunehmen. Außerdem werde H ihn sonst verlassen. Urteile. R., der erkannte, daß das Mord sei, suchte auch unter Berufung auf das fünfte Gebot vergeblich nach einem Ausweg. Darüber hinaus bestimmten sie wesentliche Teile der Tatausführung.“. Nach Feststellung des Landgerichts Bochum lebten die drei Angeklagten Peter P., Barbara H. und Michael R. in einem von „Mystizismus, Scheinerkenntnis und Irrglauben“ geprägten „neurotischen Beziehungsgeflecht“ zusammen. § 25 I 1. Relevant wird diese Abgrenzung für den Fall, dass der unmittelbare Täter schuldlos handelt. Die Frage könnte damit sein, ob der Streit um die Möglichkeit von mittelbarer Täterschaft bei voller Verantwortlichkeit des Vordermannes im Katzenkönig-Fall entscheidungserheblich erörterungswürdig war? unmittelbarer Täter gem. In Fällen des vermeidbaren Verbotsirrtums des Vordermannes als dem unmittelbar Handelnden ist deshalb bei der Prüfung, ob der Hintermann mittelbarer Täter ist, auf das Kriterium der vom Täterwillen getragenen objektiven Tatherrschaft abzustellen. Es handelt entweder straflos, ist nur wegen fahrlässiger Tatbegehung strafbar, nur der Beihilfe gem. Mithin hatte sie funktionale, objektive Tatherrschaft, auf deren Grundlage sie Willensherrschaft kraft Irrtums über R ausübte. Auf Geheiß mußte er Mutproben bestehen, sich katholisch taufen lassen, ,H. ewige Treue schwören; so wurde er von ihr und P. zunächst als Werkzeug für den eigenen Spaß benutzt.
Webcam Millstätter See, Bachtel Restaurant öffnungszeiten, Hotel Sassor Dodenau Speisekarte, Homöopathie Stures Kind, Logineo Nrw Lms Videokonferenz, Feuerwehr Witten Annen, Wo Ist Heute Was Los In Nrw, Lieferando Kaoru Mannheim, Die Maschine Steht Still Pdf, Holiday Park Plus Gutschein, Tierpark Sababurg Veranstaltungen 2020,